4.1 DAS WICHTIGSTE ZUM THEMA "WEGE IN EINE PSYCHOTHERAPIE"

4.2 DAS WICHTIGSTE ZUM THEMA "KOSTENÜBERNAHME"

4.3 THERAPEUTIN FINDEN / EINEN TERMIN BEKOMMEN

4.4 VORAUSSETZUNGEN AUF SEITEN VON THERAPEUTEN, DAMIT THERAPIE EINE KASSENLEISTUNG IST

4.5 DIE OFFENE EINGANGSPHASE EINER THERAPIE 

4.6 DER THERAPIEANTRAG 

4.7. STUNDENKONTINGENTE IN EINER TP / THERAPIEDAUER 

4.7 BESONDERHEITEN BEI EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

4.8 PRIVAT FINANZIERTE PSYCHOTHERAPIE 

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4.1 DAS WICHTIGSTE ZUM THEMA "WEGE IN EINE PSYCHOTHERAPIE"

Sie brauchen keine Überweisung, um zum Therapeuten zu gehen. Sie brauchen einfach nur einen Termin. 

 

4.2 DAS WICHTIGSTE ZUM THEMA "KOSTENÜBERNAHME"

Therapie ist beim Vorliegen einer von Ihrer Therapeutin diagnostizierten psychischen Erkrankung und, wenn auf Seiten Ihres Therapeuten /Ihrer Therapeutin bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (s.u.), eine Kassenleistung! 

 

Wenn Ihre GKV Ihre Therapie finanzieren soll, überlassen Sie alles Ihrer Therapeutin /Ihrem Therapeuten.

 

Mitglieder in einer PKV orientieren sich möglichst noch vor dem ersten Termin bei einer Therapeutin /einem Therapeuten über die speziellen Konditionen in Ihrem Vertrag und fordern notwendige Formulare an. 

 

 

4.3 THERAPEUTIN FINDEN / EINEN TERMIN BEKOMMEN

Als Patient in einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie die Dienste der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (116117) in Anspruch nehmen. Sie bekommen zunächst einen Termin in einer freien Sprechstunde vermittelt. Wenn die Therapeutin Sie nicht weiter behandeln kann, aber auf dem Formular mit der von ihr gestellten Diagnose auch Bedarf für eine zeitnah erfolgende Behandlung bescheinigt, vermittelt Ihnen die Terminservicestelle bei jemand anderem eine Akuttherapie (12 Stunden) oder probatorische Sitzungen mit dem Ziel, dass daraus dann auch eine weitergehende Behandlung wird. Mehr Informationen hierzu finden Sie z.B. auf der Webseite der KV (www.kvwl.de).

 

In Münster bietet sich darüber hinaus vor allem der Service des Psychotherapeuten-Netzwerks an. Bitte informieren Sie sich unter www.ptn-muenster.de. Man kann im Büro des PTN anrufen, ganz kurz sein Problem schildern, Wünsche angeben zum Geschlecht des Therapeuten und das Therapieverfahren betreffend sowie die Zeiten durchgeben, zu denen man Termine machen kann. Dies führt dann zu einer Rundmail an alle TherapeutInnen in Münster und Umgebung, die hier mitmachen, und die melden dann ggf. freie Termine zurück. Es sollen sich nur TherapeutInnen melden, die dann evtl. auch einen freien Therapieplatz anbieten könnten. Achtung: Auf der angegebenen Webseite finden Sie außer der Telefonnummer für diesen Service auch Angaben zu dem relativ schmalen Zeitfenster, wann Sie hier jemanden erreichen. Alternativ kann man über die Therapeutenliste auf der Webseite des PTN die kurzen Selbstvorstellungen der dort registrieren TherapeutInnen einsehen und direkt bei einzelnen von ihnen nach Terminen fragen. -- In Münster stehen die Chancen eigentlich meist ganz gut , relativ zeitnah Therapie zu bekommen. 

  

Sie können Therapeuten ferner über Google oder www.therapie.de suchen und wahrscheinlich gibt es noch mehr Möglichkeiten. 

 

Achten Sie auf die Informationen, die Ihnen für die Kontaktaufnahme bei einer bestimmten Therapeutin /einem bestimmten Therapeuten gegeben werden. In der Regel gibt es in den Praxen keine (durchgehend erreichbaren) Sprechstundenhilfen. 

 

4.4 VORAUSSETZUNGEN AUF SEITEN VON THERAPEUTEN, DAMIT THERAPIE EINE KASSENLEISTUNG IST

Die Approbation ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass eine entsprechend ausgebildete Person (also jemand mit einer entsprechenden Facharztausbildung oder eine psychologische Psychotherapeutin nach Studium und Weiterbildung) Psychotherapie anbieten darf. Das Heilpraktikergesetz regelt Ausnahmen. Um am System der Versorgung gesetzlich krankenversicherter Personen teilnehmen zu können, ist darüber hinaus eine "Zulassung" durch die Kassenärztliche Vereinigung erforderlich. Dann werden die Kosten Ihrer Therapie jedoch auch fast immer besonders umstandslos von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Beide Voraussetzung, Approbation und Niederlassung als Vertrags-Psychotherapeut im kassenärztlichen Versorgungssystem, sind auch in dem Fall, dass Sie sich an mich wenden, gegeben. 

 

Informationen zur (u.U. doch irgendwie möglichen) Übernahme von Kosten einer Therapie bei einem zwar approbierten, aber nicht niedergelassenen Psychotherapeuten auch durch eine GKV bzw. zur Finanzierung einer Therapie bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie sind im Internet und bei den konkreten Akteuren verfügbar.

 

4.5 DIE OFFENE EINGANGSPHASE EINER THERAPIE 

Jede Therapie beginnt mit einem offenen Erstgespräch bzw. mehreren Terminen einer Eingangsphase, insbesondere auch zum Zweck ihrer Entscheidungsfindung. Im Falle einer GKV setzt sich die Eingangsphase aus bis zu 3 Sprechstunden und bis zu 4 probatorischen Sitzungen zusammen. Diese Stunden werden finanziert, ohne dass ein Therapieantrag gestellt werden muss. Ggf. sind außerdem 12 Stunden Akuttherapie ohne Antrag möglich. In der PKV sind i.d.R. weiterhin nur 5 probatorische Sitzungen möglich, bevor ein Antrag gestellt werden muss. Weitere Informationen zur Eingangsphase s. z.B. auf dieser Webseite unter "6. Infos für PatientInnen". 

 

Wenn Sie in der gesetzlichen KV sind, können Sie auf jeden Fall mit mehreren TherapeutInnen Erstgespräche führen. 

 

4.6. DER THERAPIEANTRAG 

Für die Übernahme von Kosten für eine Kurzzeittherapie (KZT) oder Langzeittherapie (LZT) muss nach der Eingangsphase ein Therapieantrag gestellt werden. Für gesetzlich Versicherte gilt, dass Ihre Therapeutin /Ihr Therapeut alle Formulare dafür bereit hält. Bezieht sich ein Therapieantrag auf eine Therapie in einem Verfahren, in dem die letzte beantragte Therapie (also KZT oder LZT) erst vor weniger als 2 Jahren beendet oder abgebrochen wurde, ist eine Genehmigung ungewiss.  

 

Wenn Sie Termine bei einer psychologischen Psychotherapeutin /einem psychologischen Psychotherapeut wahrnehmen, müssen Sie, damit ein Therapieantrag gestellt werden kann, im Verlauf der Eingangsphase Ihrer Therapie bei einer Ärztin /einem Arzt ein Formular vorlegen, das Ihrer Therapeutin /Ihr Therapeut Ihnen gegeben hat, und das die Ärztin /der Arzt dann ausfüllt (den sogenannten Konsiliarbericht).   

 

Für eine Langzeittherapie muss Ihre Therapeutin /Ihr Therapeut mit dem von Ihnen unterschriebenen Therapieantrag unter einer Chiffre in einem verschlossenen Umschlag einen Bericht mit einreichen, an Hand dessen eine Gutachterin prüft, ob die Therapie dieses Patienten bei diesem Therapeuten auf der Basis von dessen Verständnis und Planung zur Genehmigung empfohlen wird. Die Ablehnung einer Therapie ist selten. 

 

4.7  STUNDENKONTINGENTE IN EINER TP / THERAPIEDAUER 

Die von den Kassen übernommenen Stundenkontingente sind abhängig vom gewählten Therapieverfahren. In der GKV kann eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 100 Stunden dauern.  Bei der Beantragung einer Langzeittherapie (60 + 40 Stunden) werden vorherige Stunden Akuttherapie (12) oder Kurzzeittherapie (2 x 12 bzw. 1 x 12, wenn zunächst Akuttherapie angezeigt wurde)  abgezogen. Ansonsten richtet sich die Therapiedauer nach dem Bedarf. 

 

4.8 BESONDERHEITEN BEI EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

Wenn Ihre PKV Kosten übernehmen soll, müssen Sie selbst Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und am Besten schon vor einer ersten Sitzung Dinge klären: Genaue Anzahl der möglichen Stunden / Zusendung von Formularen für die Antragstellung / Möglichkeit, bei verschiedenen TherapeutInnen Erstgespräche vor einer Antragstellung zu führen / Wartezeit zwischen Antragstellung und Genehmigung. Im Groben orientieren sich die Privaten an den gesetzlichen Kassen. Die konkreten Bedingungen sind aber tendenziell meist etwas schlechter und variieren außerdem von Kasse zu Kasse bzw. von Tarif zu Tarif. Auch die Beihilfe erstattet Therapiekosten, aber die Regelungen weichen teilweise deutlich ab.  

 

4.9 PRIVAT FINANZIERTE PSYCHOTHERAPIE 

Therapie muss keine Kassenleistung sein, sie kann natürlich auch privat finanziert werden.