5.1   DAS WICHTIGSTE ZUM THEMA DES BEHANDLUNGSSPEKTRUMS (IN MEINER PRAXIS)

5.2   ALLGEMEINES ZUR EIGNUNG EINER AMBULANTEN TIEFENPSYCHOLOGISCHEN PSYCHOTHERAPIE BEI VERSCHIEDENEN

        DIAGNOSEN

5.3   INFOS FÜR TRAUMAPATIENTINNEN UND PATIENTEN

5.4   EINSCHRÄNKUNGEN FÜR AMBULANTE THERAPIEN BEI AKUTER SUCHT

5.5   EIGENE VERORTUNG ALS THERAPEUT

(bitte scrollen)

...............................................................................................................

 

5.1. DAS WICHTIGSTE ZUM THEMA DES BEHANDLUNGSSPEKTRUMS IN MEINER PRAXIS

PsychotherapeutInnen werden für die Behandlung aller psychischen Störungen ausgebildet (vgl. 2.). Eine Differenzierung besteht zwischen Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten und Therapeuten für Erwachsene bzw. zwischen verschiedenen Therapieverfahren. Im Laufe einiger Jahre sammelt ein Therapeut auch mit solchen Diagnosen Erfahrungen, die in der Ausbildung vielleicht nur am Rande gestreift wurden bzw. etwas seltener sind, und erweitert sein störungsspezifisches Wissen durch Fortbildung und Literatur. 

 

5.2  ALLGEMEINES ZUR EIGNUNG EINER AMBULANTEN TIEFENPSYCHOLOGISCHEN PSYCHOTHERAPIE BEI VERSCHIEDENEN DIAGNOSEN

Ob eine ambulante TP für eine Patientin geeignet oder weniger geeignet ist, hängt wesentlich von ihrem /seinem Krankheitskonzept und evtl. von seinen Vorerfahrungen mit Therapie ab (s. 3.2) und nur in geringem Umfang von seiner Diagnose. Bei besonders komplexen Störungen ist es allerdings -- wenn möglich -- von Vorteil, dass größere Stundenkontingent und die häufigere Frequenz der Stunden in der AP nutzen zu können. Wenn jemand in einer akuten Psychose kommt, braucht er in jedem Fall auch einen Psychiater. Ab einem gewissen Grad der Selbstgefährdung ist immer ein Klinikaufenthalt indiziert. 

 

5.3 INFOS FÜR TRAUMAPATIENTINNEN UND PATIENTEN

Auch bei Trauma als Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung gibt es keine Empfehlung für ein bestimmtes Therapieverfahren. Aber hier wird es i.d.R. dann doch so gesehen, dass es eine Rolle spielt, ob eine Therapeutin /ein Therapeut spezielle zusätzliche Kenntnisse besitzt. Ich stehe 2020/21 am Anfang einer Fortbildung in Psychodynamisch imaginativer Traumatherapie. 

   

5.4 EINSCHRÄNKUNGEN FÜR AMBULANTE THERAPIEN BEI AKUTER SUCHT

Bei akuter Sucht werden von den Kassen nur 10 Stunden einer ambulanten Psychotherapie finanziert, dann muss als Voraussetzung einer Fortsetzung Abstinenz erreicht sein. Wer längerfristig Gespräche ohne Abstinenz nachfragt, kann alternativ in eine Beratungsstelle gehen. Der in vielen Fällen beste Weg bei Sucht ist (evtl. nach vorgeschalteten Gesprächen in einer Beratungsstelle oder bei einer Therapeutin) eine stationäre Entgiftung mit anschließender mehrmonatiger Entwöhnungsbehandlung auch in einer Klinik, um dann anschließend in einer ambulanten Psychotherapie weiter zu arbeiten. 

 

5.5 EIGENE VERORTUNG ALS THERAPEUT

Es dürfen berufsrechtlichen Bestimmungen zur Folge drei Tätigkeitsschwerpunkte angegeben werden, was ich jedoch ausdrücklich nicht tue (vgl. 5.1). Ich möchte mich als Therapeut nicht über nur drei solche Schwerpunkte definieren, mit denen ich indirekt viele Patientinnen und Patienten zumindest in der Tendenz auch ausschließe.

 

Dennoch habe ich als Therapeut sicher auch kennzeichnende persönliche Eigenschaften, gibt es prägende Vorerfahrungen und unterschiedlich große Affinitäten zu unterschiedlichen theoretischen Konzepten. 

 

Sofern eine Therapeutin /ein Therapeut ggf. auch Vorerfahrungen vor seiner Therapieausbildung in seiner Rolle als Therapeut nutzen kann, bei denen sie /er sich mit Themen auseinandergesetzt oder anderweitig mit Menschen gearbeitet hat, resp. etwas speziellere Erfahrungen während der Ausbildung, kann ich (vgl. 7.)  das vor allem dann tun

  • wenn in der Therapie auch Beratungs- und Lebensthemen eine Rolle spielen, wie z.B. Paarthemen, das Verhältnis zu Eltern, die Findung seines Wegs im Leben oder die Bewältigung eines Lebensabschnitts ...,
  • wenn in einer Therapie auch Schwierigkeiten als Erziehende/ als Erziehender zur Sprache kommen,
  • bei der Behandlung von jungen Erwachsenen,
  • wenn ein Kontext von Jugendhilfe, Pflege oder Adoption besteht,
  • wenn in einer Therapie auch Religion oder Glaube zum Thema wird
  • oder wenn Menschen zur weiteren Bearbeitung ihrer Themen nach einer Entwöhnungsbehandlung kommen.

Ich orientiere mich in meiner Arbeit vor allem an meinem Kernverfahren der TP bzw. an der psychodynamischen Theorie und arbeite dabei sowohl "einsichtsorientiert" als auch unterstützend.  Darüber hinaus richte ich das Augenmerk immer wieder auf Phantasie und Imagination als Schlüssel nicht nur zum Verständnis, sondern auch zur Flexibilisierung und Heilung der inneren Welt.  Parallel arbeite ich immer wieder mit verschiedenen inneren Stimmen bzw. Egostates. Außerdem nutze ich (als zertifizierter systemischer Berater) ggf. auch Methoden aus der systemischen Therapie und der wiederum von ihr integrierten Ansätze. Sofern es innerhalb des psychodynamischen Ansatzes (bei der Behandlung bestimmter Patientengruppen) Unterschiede gibt zwischen übertragungsfokussierter, sturkturbezogener und mentalisierungsbasierter Therapie, lerne ich von allen drei Richtungen. Ohne eine Mischform von TP und VT praktizieren zu dürfen, zu wollen oder zu können, können natürlich trotzdem Ihre eventuellen Erfahrungen aus der VT  aufgegriffen und integriert werden und  stelle ich es Ihnen ggf. zur Verfügung, wenn mir auch aus der VT etwas besonders wichtig erscheint für Sie.