1. PHASEN IM THERAPEUTISCHEN PROZESS

2. ERSTGESPRÄCHE BZW. DIE OFFENE EINGANGSPHASE EINER THERAPIE 

3. DER FORMALE AUFBAU EINER KASSENFINANZIERTEN THERAPIE, VARIANTEN UND ENTSCHEIDUNGEN 

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1. PHASEN IM THERAPEUTISCHEN PROZESS 

Eine TP hat verschiedene an den Patienten angepasste Foki. I.d.R. erfolgt ihre Bearbeitung dann aber nicht nacheinander in einer festen Reihenfolge, sondern eher parallel bzw. so, dass sich unterschiedliche Schwerpunkte verschiedener Stunden mit dem ergeben, was für Sie aktuell bzw. gerade besonders wichtig ist und worüber Sie sprechen wollen.  Es gibt relativ wenig Veröffentlichung, die auch in einer TP ein Vorgehen nach einem Manual wie in einer VT empfehlen. Dennoch gibt es auch in einer TP im therapeutischen Prozess verschiedene Phasen.

 

Am Anfang erzählen Sie, weshalb sie kommen, und wird genauer geklärt, worunter sie leiden, worum es Ihnen geht, wie Sie was erleben bzw. erlebt haben und was früher war. Es entsteht ein Arbeitsbündnis zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin /Ihrem Therapeuten und es wird dann nach und nach ein erstes gemeinsames Verständnis davon erarbeitet, was bei Ihnen wie ist bzw. sich wie entwickelt hat und sich wie ändern könnte.

 

In Abhängigkeit davon, wie Sie auf letzteres reagieren, beginnt dann in der Kernphase ein kontinuierliches vertiefendes aber auch von Wiederholung geprägtes Durcharbeiten der Themen. Sie bringen immer weiter Ihre jeweils oben auf liegenden gegenwärtigen und vergangenen Themen ein, es werden Muster sichtbar, Sie fühlen Gefühle, machen Erfahrungen und es ergeben sich Veränderung bzw. Perspektiven dafür. Der Therapeut macht Vorschläge, wo Sie noch hinsehen könnten, bringt Ideen ein, wie man was verstehen könnte, wie man was in einem Bild zusammenfassen könnte ..., regt Sie an, eigene Gedanken, Ideen, Bilder zu produzieren, versucht ein hilfreicher Wegbegleiter zu sein. (Weitere Informationen zur Therapie, s. vor allem den  Menüpunkt: "Therapie allgemein" und den Unterpunkt "Therapierichtungen ...".)

 

In einer psychodynamsichen Traumatherapie wird eine Stabilisierungsphase, von einer Phase der Expositon und der Wiederanknüpfung unterschieden.  In jeder Therapie stehen am Ende Abschied und Bilanz. 

 

 

2. ERSTGESPRÄCHE BZW. DIE OFFENE EINGANGSPHASE EINER THERAPIE  

 

Ganz am Anfang einer Therapie steht natürlich ein Erstgespräch oder stehen mehrere Erstgespräche bzw. in Überschneidung mit dem, was in der Therapie am Anfang inhaltlich passiert, steht eine längere offene Phase, was u.a. auch dem gegenseitigen Kennenlernen und Ihrer Entscheidungsfindung bezüglich einer weiteren Zusammenarbeit dient

 

Im Falle einer kassenfinanzierten Therapie findet die offene Eingangsphase ihr relativ klar definiertes Ende damit, dass irgendwann ein Therapieantrag gestellt werden muss, um weitere Stunden finanziert zu bekommen. 

 

In der GKV kann die Entscheidung über einen Therapieantrag deutlich später gefällt werden. Es ist möglich 3 Sprechstunden, 4 probatorische Sitzungen und 12 Stunden Akuttherapie ohne Therapieantrag bezahlt zu bekommen. In der PKV sind weiterhin nur 5 probatorischen Sitzungen ohne Antrag möglich. Außerdem bietet die GKV den Vorteil, dass bei verschiedenen TherapeutInnen immer wieder neu Sprechstunden, probatorischen Sitzungen und -- solange es nicht parallel stattfindet -- auch Termine einer Akuttherapie wahrgenommen werden können, währen in einer PKV die 5 zur Verfügung stehenden Stunden meist aufgeteilt werden müssen. 

 

Neben dem Kennenlernen und der Entscheidungsfindung bezüglich der Zusammenarbeit, ihrem ersten Bericht, weshalb sie kommen, erster Hilfe, einem ersten Hinsehen auf ihre Probleme, auf ihre Biographie und auf verschiedene Lebensbereiche gehören in die Eingangsphase:  

  • bedarfsorientierte Informationen zu Rahmenbedingungen (s. die anderen Punkte dieser Information),
  • Terminabsprachen,
  • ggf. Hilfen zur Findung eines Therapieplatzes bei jemand anderem,
  • Diagnostik und Austausch über Ihre Diagnose und die Indikation zu einer bestimmten Behandlung /Hilfe,
  • Informationen zu verschiedenen Therapierichtungen und zu Alternativen zur Richtlinienpsychotherapie,
  • ggf. die Frage der Passung einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP) für Sie,
  • Informationen zu notwendigen Entscheidungen über ihren formalen Therapiefahrplan und eben das Finden der ersten wichtigen Entscheidungen, inkl. der Entscheidung über einen Therapieantrag,
  • die gemeinsame Erledigung von Formalia für die Kassen (wobei sie als Mitglied einer GKV nach der Einholung des Konsiliarberichts eigentlich nur noch Ihnen von mir vorgelegte Formulare unterschreiben).

 

3. DER FORMALE AUFBAU EINER KASSENFINANZIERTEN THERAPIE, VARIANTEN UND ENTSCHEIDUNGEN 

 

Einflussfaktoren darauf, welcher formale Therapiefahrplan letztlich sinnvoll ist oder sich ergibt, sind u.a. 

  • ihr Bedarf, ihre Motivation und ihre Möglichkeiten, was die Dauer der Therapie betrifft,
  • die Anzahl von Stunden, die abhängig von der Versicherungsform vor einem Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie möglich  sind,
  • ggf. der Wunsch, Wartezeiten zwischen der Eingangsphase bis zur Genehmigung von KZT oder LZT zu vermeiden,
  • die Anzahl möglicher Stunden für KZT oder LZT (abhängig von der Therapierichtung, der Versicherungsform und in der PKV dann auch noch vom gewählten Tarif),
  • dass bei einem Therapieantrag ein Antragsbericht verfasst werden muss, wofür einiges schon in der Therapie berichtet, erfragt bzw. abgeklärt worden sein muss, und dessen Abfassung auch einige Zeit in Anspruch nimmt, 
  • dass nach einem Therapieantrag bei einem Abbruch der Therapie bzw. nach einem Ende derselben 2 Jahre lang gilt, dass eine neue Therapie im gleichen Verfahren besonders gut begründet werden muss / sonst aber auch ein Therapieantrag eigentlich keine wirklich Festlegung für sie bedeutet (s. 6.2),
  • generell die Regeln der GKV, PKV und bei Beteiligung der Beihilfe auch noch einmal deren besonderen Bestimmungen.

  

Unter der Voraussetzung einer GKV ist zumeist folgender Therapiefahrplan sinnvoll: 

  • 3 Sprechstunden  und erste Entscheidungen über die Fortsetzung
  • sofort im Anschluss mögliche 12 Stunden Akuttherapie statt KZTI
  • Zweite Entscheidung über die Fortsetzung bei mir bzw. evtl. bei jemand anderem oder Beendigung der Therapie nach insgesamt 15 Stunden,   
  • Einholung des Konsiliarberichts, wozu Sie zu Ihrer Hausärztin müssen,
  • 1. probatorische Sitzung / Therapieantrag für KZT (jetzt noch 12 Stunden = KZTII möglich) ,
  • restliche probatorische Sitzungen (noch drei möglich) bis zur Genehmigung der KZT nach spätestens 3 Wochen,
  • nach 5 Stunden KZT: Entscheidung über die Fortsetzung / nach 7 Stunden KZT: Therapieantrag für LZT mit dem Bericht des Therapeuten (jetzt noch 36 Stunden möglich im ersten Schritt),
  • restliche Sitzungen KZTII bis zur Genehmigung der LZT nach spätestens 5 Wochen / dann 36 Stunden LZT,
  • gegen Ende: Entscheidung und Beantragung von ggf. noch einmal 40 Stunden Verlängerung,
  • gegen Ende: Entscheidung, ob einzelne Stunden aus dem Kontingent erst nach dem Therapieende in größerem Abstand stattfinden sollen (= Rezidivprophylaxe).

 

Unter der Voraussetzung einer PKV ist zumeist folgender Therapiefahrplan sinnvoll:

  • 5 probatorische Sitzungen / Entscheidung,
  • Therapieantrag für KZT (25 Stunden) / Wartezeit bis zur Genehmigung,
  • nach ca. 18 Stunden KZT Entscheidung über die Fortsetzung und ggf. Beantragung von LZT