KURZINFO FÜR GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTINNEN UND PATIENTEN ZU RAHMENBEDINGUNGEN

 

Wozu möchten Sie mehr wissen? Zu einigen Punkten finden sich auch Infos auf meiner Homepage.

 

Ø  Therapie beginnt mit einer Phase des Kennenlernens für Ihre Entscheidungsfindung.

 

Ø  Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. / Abklärungen bezüglich der Termine bitte per SMS.

 

Ø  Therapie wird nicht immer genehmigt von den Krankenkassen, Sie müssen an einigen Stellen mitwirken (z.B. vorgelegte Formulare unterschreiben), wenn die Therapie stattfinden soll, aber als gesetzlich Versicherter kommen Sie an keiner Stelle in die Situation, eine Kostenverpflichtung zu haben.

 

Ø  Nach 3 Sprechstunden und dann entweder 4 probatorischen Sitzungen -- oder zwischen Sprechstunde(n) und Probatorik zusätzlich noch 12 Sitzungen Akuttherapie – muss ein Therapieantrag gestellt werden.

 

Ø  Es besteht die Möglichkeit, jederzeit woanders Sprechstunden wahrzunehmen, parallele probatorische Sitzungen wahrzunehmen, genehmigte Stunden in einer anderen Praxis weiter zu nutzen.

 

Ø  Nach dem Ende (oder Abbruch) einer beantragten Therapie besteht eine Sperrfirst für die Beantragung einer neuen Therapie von 2 Jahren, die eine frühere neue Therapie erschwert.

 

Ø  Therapie kann Probleme beim Abschluss von Versicherungen und bei einer Verbeamtung bedingen.

 

Ø  Es gibt AP, TP, VT, ST. Die Stundenkontingente und die Methoden sind unterschiedlich. Es gibt jeweils Kurzzeittherapie und Langzeittherapie. Es gilt u.U. auch abzuwägen, ob eine Beratungsstelle eine alternative Anlaufstelle für Sie sein kann.

 

Ø  In Krisen treffen wir Absprachen für meine Erreichbarkeit für Sie auch außerhalb der Therapiestunde. Eine sicher 24 Stunden erreichbare Notfallnummer wäre z.B. die des UKM: 0251 8356601.

 

Ø  TherapeutInnen haben Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht mit nur wenigen Ausnahmen.

 

Ø  Sie haben ein Recht auf Einsichtnahme in alles Geschriebene.

 

Ø  Ich habe eine Sorgfaltspflicht.

 

Ø  Sie haben die Pflicht, die für Sie reservierten Termine ernst zu nehmen. Bei kurzfristigen und sich häufenden Absagen ist eine Klärung erforderlich.

 

Ø  Es heißt, Therapie könne ggf. mehr verändern, als gewollt gewesen sei. Die Therapie kann in Abhängigkeit von versch. Faktoren so verlaufen, dass die Bilanz für die Patientin /den Patienten negativ bleibt. 

 

Ø  Im Beschwerdefall wäre die Psychotherapeutenkammer NRW ein Ansprechpartner. Rechtliche Grundlagen in der Psychotherapie sind: Das Psychotherapeutengesetz vom 1.1.1999, die Psychotherapierichtlinien, die Heilberufsgesetze der Länder, das Patientenrechtegesetz.

 

Ø  Ich dokumentiere die Stunden. Meine Dokumentation kann durch die KV überprüft werden. Ich muss alles Schriftliche 10 Jahre aufbewahren.

 

Ø  Es kommt bei der Abrechnung, Anzeige und Beantragung von Therapie zu Datenflüssen.

 

Ø  Ich verfasse mit ihrer Einwilligung Arztbriefe. Sie bekommen Kopien.

 

Ø  Bitte überlassen Sie mir Berichte von anderen BehandlerInnen. Diese können wir mit Ihrer Einwilligung auch neu anfordern.

 

Ø  Für eine LZT muss ein anonymisierter Therapiebericht zwecks Begutachtung geschrieben werden.

 

Ø  Ich schreibe Berichte und Briefe auf meinem PC in der Praxis und auch zu Hause. Weitere anonymisierte Datenflüsse entstehen bei der Nutzung von online-Tests.

 

Ø  Anträge und Berichte werden mit der Post verschickt.

 

Ø  In der Praxisverwaltungssoftware speichere ich abrechnungsrelevante Daten. Es gibt einen Fernwartungsvertrag mit Psyprax. Psyprax kümmert sich auch um die Einbindung meiner Praxis in die TI.

 

Ø  Ohne dass wir darüber sprechen, werden keine Dokumente aus der Therapie in Ihrer EPa (Elektronische Patientenakte) hochgeladen. Wenn Sie das wollen, sprechen Sie mich an.

 

Ø  Nach der Therapie findet eine Patientenbefragung im Auftrag des Gemeinsamen Bundessausschusses statt. Die Patienteninformation dazu finden Sie unter: www.g-ba.de/service/versicherteninformationen/datenerhebung. In den Fragebögen, die ich hinterher ausfüllen muss, stehen Namen und Diagnosen.