Zur Sorgfaltspflicht gehört zum Ersten die fachkundige Anwendung des eigenen Verfahrens und parallel die Wahrung der Neutralität und der Abstinenz. Ich muss vermitteln zwischen der Anforderung, PatientInnen vor Risiken auf Grund Ihrer mitgebrachten Strukuturen zu schützen, und dem Respekt vor Ihren eigenen Entscheidungen, in Bezug auf die die Therapie nur eine Hilfe darstellt, sie treffen zu können. Ich bemühe micht um Freundlichkeit und Transparenz, freue mich, sie in der nächsten Woche wieder zu sehen, muss aber beständig aufpassen, dass es nicht um meine Bedürfnisse geht. 

 

Zum Zweiten muss ich vermitteln zwischen dem Anspruch meines Verfahrens, dass das Aufdecken von eigentlichen Ängsten, biographischen Traumata, Wünschen und Konflikte etc. entscheidend ist, und dem, was ggf. in Leitlinien und Richtlinien steht, z.B. zur Relevanz auch von Medikamenten.

 

Es gilt ggf. zu erkennen, wann ich Ihnen nicht mehr helfen kann oder andere Hilfen sinnvoller werden.

 

Insbesondere unter den Voraussetzungen einer psychodynamischen Therapie und vielleicht noch mehr im Fall einer AP als einer TP besteht die Anforderung, es ggf. behutsam und mit Augenmaß zur Anwendung zu bringen.

 

Sie sollen den Menschen, der Ihnen eine Therapie anbietet, als umsichtig und für Sie engagiert erleben dürfen.